FAQ's der Evangelischen Kindertageseinrichtung Rosendelle

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen über unsere Einrichtung.

 

Wenn Ihre Frage nicht beantwortet werden kann, melden Sie sich doch bitte telefonisch oder per E-Mail bei uns. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

Wie und wann melde ich mein Kind an?

 

Wie?

 

Online und/oder telefonisch um eine persönliche Terminabsprache zu vereinbaren.

 

Der telefonische Erstkontakt wird von allen pädagogischen Fachkräften aufgenommen.

 

Seit Mai 2017 ist das Kita-Portal der Stadt Bochum freigeschaltet. Eltern können sich hier in bis zu 5 Einrichtungen anmelden. Zudem wird für die Leitungen sichtbar, wenn Familien einen Platz in einer anderen Einrichtung bekommen haben:

 

https://www.kitaportal-bochum.de/

 

Für das telefonische Erstgespräch werden in einem Datenblatt eingetragen:

 

  • die Kontaktdaten der Eltern
  • der Name und das Geburtsdatum des Kinder
  • Termin zum Erstgespräch

 

Wann?

 

Das liegt im Ermessen der Eltern und ihrem Betreuungsanspruch. Eltern, welche Ihre Kinder als U2 oder U3 Kinder in einer Kita betreuen lassen möchten, sollten zeitnah ihre Kinder online anmelden.

 

Eltern deren Kinder die Ü3 Betreuung in Anspruch nehmen haben etwas mehr Spielraum. Das Anmeldedatum hat keine oberste Priorität (siehe Kriterien)

 

 

 

Kann ich mir die Kita ansehen, bevor ich mein Kind anmelde?

 

 

 

Ja, wir legen einen großen Wert auf die persönliche Vorstellung (siehe wie und wann melde ich mein Kind an)

 

 

 

Muss mein Kind getauft sein oder der Gemeinde Eppendorf/ Goldhamme angehören?

 

 

 

Nein, aber es gibt strukturierte Aufnahmekriterien

 

  •  Kinder, deren Geschwister zeitgleich die Kindertageseinrichtung besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.

 

  • Kinder, die zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Kita, in Bochum Eppendorf – Goldhamme wohnen und mindestens ein Elternteil oder das Kind, der evangelischen Kirchengemeinde angehört, haben Vorrang.

 

  • Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlage gilt der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder nachgewiesene Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden. Weiterhin gilt als persönliche Notlage, wenn eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes besteht. Diese wird durch den Sozialen Dienst des Jugendamtes festgestellt und bescheinigt.

 

  •  Kinder, die bereits in einer U3 Betreuung in einer evangelischen Kindertageseinrichtung sind und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.

 

  • Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, sich in der Ausbildung befinden oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang.

 

  • Kinder, bei denen ein Elternteil hauptamtlich bei der Ev. Kirchengemeinde Eppendorf – Goldhamme angestellt ist.

 

  • Sofern für mehrere Kinder auf der Grundlage der vorherigen Aufnahmekriterien keine Entscheidung über die Aufnahme getroffen werden kann, weil mehrere Kinder dieselben Voraussetzungen haben, entscheidet das Datum der Anmeldung im Kita-Portal. Kinder, die aus anderen Städten nach Bochum ziehen und in der anderen Stadt bereits einen Betreuungsplatz haben oder nachweislich für einen Betreuungsplatz angemeldet sind, werden an dieser Stelle gleichbehandelt. Maßgeblich ist das Datum der Anmeldung in einer Kita in dem bisherigen Wohnort.

 

 

 

 

Wie ist das Konzept der Kita und welche Leitlinien gibt es?

 

 

 

Auf unserer Homepage finden Sie unser Leitbild, Auszüge aus unserem QM – Handbuch und unsere überarbeitete Konzeption von November 2020. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen.

 

 

 Der Anhang der Datei folgt in kürze. Bitte haben Sie diesbezüglich etwas Geduld. 

 

 

Wird mein Kind auf jeden Fall angenommen, wenn die Kita Rosendelle meine erste Wahl ist?

 

Nein, siehe Aufnahmekriterien.

 

 

 

 

Wann erfahre ich, ob mein Kind angenommen wurde?

 

 

 

Im Februar /Anfang März eines Kalenderjahres werden die Eltern der Kinder, welche die Möglichkeit bekommen einen Kitavertrag mit uns abzuschließen, zunächst telefonisch, bei nicht erreichen, postalisch informiert. Eltern denen die Tageseinrichtung kein Vertrag anbieten kann werden NICHT explizit informiert.

 

 

 

 

 

Wie verläuft die Eingewöhnung?

 

 

 

Die Eingewöhnung erfolgt nach dem Berliner Modell

 

Siehe Internetseite.

Über uns - Unsere Eingewöhnung

 

 

 

 

 

Wie viele Stunden kann mein Kind betreut werden?

 

25 h oder 35h oder 45h, je nach Angebotsstruktur der Kita, in Absprache mit dem Träger und dem Jugendamt.

 

Zurzeit betreuen wir 82 Kinder wie folgt:

 

3 Ü3 Kinder mit 25 h in der Zeit von 07.30 – 12.30 Uhr

 

37 Ü3 Kinder mit 35 h in der Zeit von 07.00 – 14.00 Uhr

 

24 Ü3 Kinder mit 45 h in der Zeit von 07.00 – 16.00 Uhr

 

6 U3 Kinder mit 35 h in der Zeit von 07.00 – 14.00 Uhr

 

6 U3 Kinder mit 45 h in der Zeit von 07.00 – 16.00 Uhr    

 

3 U2 Kinder mit 35 h in der Zeit von 07.00 – 14.00 Uhr

 

3 U2 Kinder mit 45 h in der Zeit von 07.00 – 16.00 Uhr

 

 

Kann oder muss mein Kind einen Mittagsschlaf in der Kita machen?

 

Nein! Die Kinder entscheiden ob sie am Angebot „Traumphase“, „Mittagsschlaf“ teilnehmen.

 

In der Mittagszeit bekommen die Kinder Gelegenheit, auf Matratzen oder Betten zu ruhen oder zu schlafen. Durch Verdunklungsvorhänge, sowie den Einsatz von Entspannungsmusik entsteht eine gemütliche Atmosphäre („Traumphase“)

 

Muss mein Kind in der Kita zu Mittag essen?

 

Nein!

 

Folgender Ablauf ist festgelegt:

 

-      gemeinsamer Beginn mit einem Tischgebet

 

-      Essen vorstellen „was gibt es heute“

 

-      die Kinder werden animiert alles zu probieren

 

-      die Kinder nehmen sich das Essen selber und werden im Hinblick auf die Menge dabei angeleitet

 

-      die Kinder wählen ihr Besteck mit dem sie essen möchten selber

 

-      die Erwachsenen essen auf Grund ihrer Vorbildfunktion mit

 

-      es wird auf eine angemessene Esskultur geachtet

 

-      es wird auf die Einhaltung der Tischregeln geachtet

 

-      Tischgespräche werden in angemessener Lautstärke geführt

 

 

Muss mein Kind in der Kita frühstücken?

 

Nein!

 

Die Kinder bestimmen in der vorgegebenen Frühstückszeit sowohl den Zeitpunkt ihres Frühstücks selber, als auch was und wie viel sie Frühstücken möchten.

 

 

Muss mein Kind „trocken“ sein, wenn es in die Kita kommt?

 

Nein!

 

Das „Trocken werden“ lässt sich nicht erzwingen.

 

Die Kinder bestimmen das Tempo und werden in ganz unterschiedlichem Alter „trocken“!

 

 

Darf mein Kind sich innerhalb der Kita frei bewegen?

 

Ja! Die Kita bietet ein Umfeld, indem die Kinder den Ort, das Material, die Partner und die Dauer ihres Spiels frei wählen können.

 

 

Muss mein Kind am Morgenkreis, Angeboten, Neigungsgruppen teilnehmen?

 

Nein!

 

Das Kind bestimmt den Ort, das Material, die Partner und die Dauer seines Spiels frei.

 

 

Dürfen meinem Kind Medikamente in der Einrichtung verabreicht werden?

 

Nein!

 

Es dürfen nur Medikamente bei chronischen oder Lebensbedrohlichen Krankheiten verabreicht werden.

 

Folgende Medikamente müssen grundsätzlich zu Hause bleiben:

- Nasentropfen

- Hustensaft

- Globolis

- Creme zum eincremen des wunden Popo's des Kindes

- usw.

 

Bezüglich der zusätzlichen Vereinbarung zum Betreuungsvertrag über die notwendige Verabreichung von Medikamenten an Kinder mit chronischen Erkrankungen sollte darauf geachtet werden, dass nur medizinisch unvermeidliche und organisatorisch nicht auch durch die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten durchführbare Medikamentengaben erfolgen. Hierzu sollte ein klärendes Gespräch mit den Eltern geführt werden.